Anträge um Zuweisung von Gästebetten

Im Zeitraum vom 01.06.2024 bis zum 30.06.2024 können im Sinne der genehmigten Gemeindeverordnung Anträge um Zuweisung von Gästebetten aus dem Gästebettenkontingent auf Gemeindeebene und um Zuweisung aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene eingereicht werden.

Veröffentlichungsdatum:

31.05.2024

Lesedauer

1 Minute

Kategorien
Hotelzimmer

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Im Zeitraum vom 01.06.2024 bis zum 30.06.2024 können im Sinne der genehmigten Gemeindeverordnung Anträge um Zuweisung von Gästebetten aus dem Gästebettenkontingent auf Gemeindeebene und um Zuweisung aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene eingereicht werden.

Nach Ablauf der Frist wird eine Rangliste erstellt. Bei Erstellung der Rangliste werden jene Betriebe vorgereiht, die den allgemeinen Kriterien besser entsprechen und die die meisten Vorzugskriterien auf sich vereinen können. Im Falle von Gleichstand wird der Betrieb vorgereiht, dessen Antrag um Zuweisung zeitlich vorher bei der Gemeinde eingelangt ist.

Die Erstellung der Rangliste, die Zuweisung der Gästebetten oder die Ablehnung der Anträge um Zuweisung der Gästebetten erfolgt mittels begründeter Maßnahme des Bürgermeisters.

Der Antrag kann persönlich abgegeben werden oder auch mittels PEC-mail: gargazon.gargazzone@legalmail.it oder mittels e-mail: info@gemeinde.gargazon.bz.it eingereicht werden.

Bei Fragen können Sie sich gerne im Lizenzamt melden, Thomas Bertoldi; Tel. Nr. 0473 291757 oder e-mail: thomas.bertoldi@gemeinde.gargazon.bz.it 

Hier finden Sie den entsprechenden Vordruck für den Antrag:

Antrag um Zuweisung von Gästebetten

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Zuletzt aktualisiert: 24.06.2024, 08:57 Uhr

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