Urbanistik

Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zum Thema Urbanistik

Im Blickpunkt

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Neuigkeiten

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Neuigkeit - 24.01.2025

Genehmigung Durchführungsplan

Mit Ausschussbeschluss Nr. 35 vom 22.01.2025 wurde das Verfahren zur Erstellung eines Durchführungsplanes...

Neuigkeit - 12.05.2023

Agentur für Wohnbauaufsicht: konventionierte Wohnungen

Agentur für Wohnbauaufsicht: konventionierte Wohnungen und Wohnungen für Ansässige Hier...

Neuigkeit - 01.07.2020

SUE - ESB Einheitsschalter für das Bauwesen

Mit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2020 des Landesgesetzes "Raum und Landschaft" sind Anträge um Baugenehmigung,...

Veranstaltungen

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Termine

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Verwaltung

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Gremium

Gemeindekommission für Landschaft

Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen  Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.

Gremium

Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten für die Beschlussfassung der GKRL sowie der Vorsitz derselben sind durch Artikel 4 des LG Nr. 9/2018, in geltender Fassung, geregelt. 

Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied.

Die GKRL in vollständiger Zusammensetzung laut Artikel 4 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 gibt in folgenden Fällen ihre begründete Stellungnahme ab:

im Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms und des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 53 des LG Nr. 9/2018 und im Verfahren zur Änderung des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 54 Absätze 1 und 2 des LG Nr. 9/2018;

im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Gefahrenzonenplans laut Artikel 56 und Artikel 53 des LG Nr. 9/2018;

im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Durchführungsplans, Wiedergewinnungsplans und Neugestaltungsplans laut Artikel 60 des LG Nr. 9/2018;

im Verfahren zum Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden an einem anderen Standort laut Artikel 17 Absatz 4 dritter und vierter Satz des LG Nr. 9/2018, wobei diese begründete Stellungnahme bindend ist;

im Verfahren für die vollständige oder teilweise Umwandlung bestehender Baumasse in Abweichung von den geltenden Planungsinstrumenten gemäß Artikel 36 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018.

Verwaltungsbereich

Technisches Amt

Raumordnung und privates Bauwesen  Digitaler Bauleitplan, Durchführungspläne, Baugenehmigungen, Bezugsfertigkeit,...

Dienste

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Dienst

Kartografie Landkarten

Allgemeine Adressensuche, Territorialpläne, Leitungskataster, Friedhofskataster, wichtige Adressen in der Gemeinde

Dienst aktiv

Dokumente

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Dokumente - 25.02.2025

Gemeindebauordnung

Gemeindebauordnung

Dokumente - 24.02.2025

Hotline Einheitsschalter Bauwesen ESB für Freiberufler

Hotline Einheitsschalter Bauwesen ESB für Freiberufler

Dokumente - 24.02.2025

Vademecum

Vademecum

Dokumente - 24.02.2025

BBM beeidigte Baubeginnmeldung

BBM beeidigte Baubeginnmeldung

Dokumente - 24.02.2025

Mitteilung freie Baumaßnahmen

Mitteilung freie Baumaßnahmen

Dokumente - 24.02.2025

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