Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Ortstaxe, Gemeindeaufenthaltsabgabe), inklusive Zwangseintreibung und Müllsackausgabe. Das Steueramt verwaltet auch die Gemeinderäumlichkeiten und ist für die Schlüsselausgabe zuständig.