Das Lizenzamt ist zuständig für die Bereiche das Gastgewerbe, Buschenschänke, Handel, Handel auf öffentlichen Flächen, Handwerk und Gewerbe, Werbeschilder, öffentliche Veranstaltungen, Privatzimmervermietung, Besetzung öffentlicher Grund und Ermächtigung im Sinne des Einheitstextes über die öffentliche Sicherheit.