Der Gemeindeausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und aus 4 Referenten.
Die Wahl des Gemeindeausschusses durch den Gemeinderat erfolgt innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist auf Vorschlag des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung und in offener Abstimmung in einem einzigen Wahlgang.