Das Landesgesetz ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten und ersetzt die vorherigen Landesgesetze Nr. 13/1997 (Landesraumordnungsgesetz) und Nr. 16/1970 (Landschaftsschutzgesetz).
Ein bedeutender Abschnitt dieses neuen Landesgesetzes ist der Raum- und Landschaftsplanung gewidmet.
Als oberstes Planungsinstrument auf Gemeindeebene ist die Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogrammes für Raum und Landschaft (GProRL) vorgesehen.
In der Ausarbeitung des GProRL ist außerdem ein partizipativer Prozess vorgesehen. Die BürgerInnen und Bürger konnten sich wie folgt beteiligen:
Zukunftsworkshops zu den Megatrends mit 34 Teilnehmern.
Emotionsbefragung mit der Teilnahme von 24 Stakeholdern. (Vertreter der Vereine und Verbände sowie Bürger welche sich im Vorfeld angemeldet haben)
Bürgerbefragung mittels Fragebogen. Jeder Bürger ab 14 Jahren konnte an einer detaillierten Befragung teilnehmen. Jeder Haushalt hat die Fragebögen zugeschickt bekommen. Zusätzlich konnte man online an der Befragung teilnehmen.
Bürgerversammlung mit Ideenworkshop offen für alle Bürger.
Die Ergebnisse des gesamten Partizipationsprozesses sind in der folgenden Datei zusammengefasst:
Ergebnis Partizipationsprozess