Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.
Sofern um eine beglaubigte Kopie angesucht wird, sind 2 Stempelmarken zu jeweils 16,00 Euro geschuldet (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit). Die Fälle, in denen keine Stempelsteuer geschuldet ist, sind direkt im Online-Dienst, der auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird, angegeben.
Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet, indem die entsprechenden Seriennummern im Online- Antragsformular angegeben werden. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.
Für die Einsichtnahme in laufende und im Archiv aufbewahrte Bauakten für jeden einzelnen Bauakt oder Akt (Art. 25, G. 241/1990) Euro 10,00
Kosten für Kopien
Fotokopien A4 schwarz - weiß einseitig 0,10 €
Fotokopien A4 schwarz - weiß beidseitig 0,20 €
Fotokopien A3 schwarz - weiß einseitig 0,20 €
Fotokopien A3 schwarz - weiß beidseitig 0,40 €
Fotokopien A4 farbig einseitig 0,50 €
Fotokopien A4 farbig beidseitig 1,00 €
Fotokopien A3 farbig einseitig 1,00 €
Fotokopien A3 farbig beidseitig 2,00 €